„Die Vernichtung des Faschismus mit seinen Wurzeln, der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.“
Das war der Schwur der überlebenden Häftlinge des Konzentrationslagers Buchenwald im April 1945 und ist bis heute das Leitmotiv der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA).
„Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.“ So steht es in § 52 der Abgabenordnung zu lesen.
Sich für das Leben einzusetzen, für die Verhinderung und Beendigung von Krieg und Leid soll nach dem Bescheid des Finanzamtes Berlin vom 04. November 2019 nicht mehr gemeinnützig sein.
Mit diesem Bescheid hat das für den Bundesverband der VVN-BdA zuständige Finanzamt dieser die Gemeinnützigkeit entzogen und damit die wirtschaftliche Existenz des Verbandes schwer bedroht. Als Begründung dienen die haltlosen Behauptungen in mehreren bayerischen Verfassungsschutzberichten, die den Landesverband als „linksextremistisch beeinflusst“ diffamieren.
Die Welle der Solidarität mit dem VVN-BdA nach dieser rechtlich wie politisch grundfalschen Entscheidung der Berliner Beamten ist beeindruckend und spricht für sich. Allein in den 6 Wochen seither haben sich mehr als 1000 Menschen zu einem Eintritt in den Verband entschieden. Ca. 22.000 Menschen haben bisher die Petition „Die VVN-BdA muss gemeinnützig bleiben!“ unterzeichnet.
Zwischenzeitlich hat das Berliner Finanzamt zumindest einstweilen auf die Rückzahlung erheblicher Steuerbeträge verzichtet.
Doch der Kampf ist längst nicht gewonnen.
Nach dem durch das faschistische Deutschland über große Teile der Welt gebrachten 2. Weltkrieg haben nicht nur die Überlebenden von Buchenwald geschworen „Nie Wieder!“.
Alle überlebenden Opfer des Naziterrors, aber auch die Väter und Mütter des Grundgesetzes und viele der Überlebenden von Krieg, Hunger, Not, Kälte und Bomben war damals klar, dass es gilt, nicht zu vergessen, zu lernen und den Anfängen zu wehren, wenn verhindert werden soll, dass sich die Geschichte wiederholt.
Es ist unserer Ansicht nach geradezu grotesk, dass der Bericht einer Behörde, die selbst via V-Leuten so tief in die NPD verstrickt ist, dass das Bundesverfassungsgericht deshalb ein Verbot der Partei ablehnte, die jahrelang den Terror des „NSU“ weder aufdeckte, noch verhinderte, dafür herhalten muss, den Gegnerinnen und Gegnern des Faschismus den steuerlichen Status der Gemeinnützigkeit zu entziehen.
Wir – die im Friedensnetzwerk Regensburg zusammengeschlossenen Verbände und Organisationen – fordern die Verantwortlichen auf, die Fehlentscheidung vom 04. November 2019 zu korrigieren.
Nichts ist gemeinnütziger, als sich mit jeder Faser gegen Faschismus, Menschenverachtung und Kriegstreiberei zu stemmen!
In Zeiten, in denen wieder Menschen in Lagern vergewaltigt, gefoltert und getötet werden, in denen diese Menschen, wenn sie den gefährlichen Weg in winzigen Schlauchbooten über das offene Meer diesem Leben vorziehen, im Meer ertrinken und die internationale Staatengemeinschaft sich nicht zur Hilfe, sondern nicht mal zwischen Zynismus und Betroffenheitsgefasel entscheiden kann, in solchen Zeiten ist eine Organisation wie der VVN-BdA für die Gesellschaft in der Bundesrepublik wichtiger denn je!
Gegen das Vergessen. Gegen das Wegschauen. Für eine Gesellschaft, in der alle Menschen Freiheit und Mittel haben, in Würde und Frieden miteinander zu leben.